Wichtiger Hinweis: SumUp leistet keine Rechts- oder Steuerberatung und übernimmt keine Haftung für jegliche Informationen, die hier zur Besteuerung von Trinkgeld angegeben sind. Für ein genaues Verständnis von Steuerangelegenheiten empfehlen wir Ihnen, eine Steuerberatung zu konsultieren. Ihr Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin kann Ihnen verbindliche und individualisierte Auskünfte dazu geben, wie Sie Ihr SumUp Kassensystem steuerkonform einsetzen.

Ist Trinkgeld steuerpflichtig? 

Das hängt davon ab, wer das Trinkgeld erhält und wie es ausgezahlt wird:

  • Mitarbeiter*in erhält Trinkgeld: nicht steuerpflichtig

  • Geschäftsinhaber*in erhält Trinkgeld: steuerpflichtig

Ihre Steuerberatung kann Ihnen verbindliche Auskünfte zu diesem Thema geben. Im Folgenden haben wir einen allgemeinen Leitfaden zur Besteuerung von Trinkgeld in Deutschland zusammengestellt.   

Empfänger des Trinkgelds ist der oder die Mitarbeitende

Wenn ein*e Mitarbeitende ein Trinkgeld erhält, gehört es automatisch zum Arbeitslohn. Dies wird durch § 19 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Diese Regelung umfasst nicht nur Trinkgeld, sondern alle Zuwendungen von Dritten.

Allerdings gibt es bestimmte Bedingungen und Ausnahmen, die unter Umständen auf Trinkgeld anwendbar sind. § 3 Nr. 51 des Einkommensteuergesetzes legt die Bedingungen für die Steuerfreiheit von Trinkgeld unter Erfüllung bestimmter Kriterien dar. Dies umfasst unter anderem Folgendes:

  • Trinkgeld ist eine freiwillige Zuwendung: Trinkgeld muss freiwillig und ohne Rechtsanspruch von der Kundschaft gegeben werden. Es darf kein Zwang und keine Verpflichtung seitens des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin bestehen, Trinkgeld zu erhalten.

  • Trinkgeld wird direkt von der Kundschaft gezahlt: Trinkgeld muss von Kund*innen direkt an die Mitarbeitenden gezahlt werden. Trinkgeldzahlungen dürfen nicht der Kontrolle oder dem Ermessen von Arbeitgeber*innen unterliegen. Dies bedeutet, dass Trinkgeld nicht vom Arbeitgeber kassiert und dann an Mitarbeitende ausgezahlt werden soll.

  • Keine direkte Gegenleistung: Trinkgeld soll kein direktes Entgelt für eine bestimmte Arbeitsleistung oder Ware darstellen. Stattdessen soll es gute Bedienung oder Kundenzufriedenheit anerkennen.

Empfänger des Trinkgelds ist der bzw. die Geschäftsinhaber*in

Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn der oder die Empfänger*in ein bzw. eine Mitarbeiter*in ist. Leider können Geschäftsinhaber*innen nicht von steuerbefreitem Trinkgeld profitieren. Stattdessen müssen sie Trinkgeld als Betriebseinnahmen erfassen. Das bedeutet, dass Selbstständige grundsätzlich nicht von steuerbefreitem Trinkgeld profitieren können.

Außerdem sollten Sie beachten, dass die Vergütung umsatzsteuerpflichtig ist. Wir empfehlen, über alle erhaltenen Trinkgelder Buch zu führen. Bei einer Steuerprüfung wird auf diese Art von Einnahmen besonders geachtet.  

Wie gehe ich mit Trinkgeld um, das bar gezahlt wird?

  • Trinkgeld für Mitarbeitende: Dem Mitarbeiter zugeordnetes Trinkgeld kann zum Zahlungszeitpunkt erfasst werden (s. Verwaltung des Trinkgelds). Wird Trinkgeld in bar gezahlt, wird es automatisch im Kassenbuch registriert und in Ihren Berichten erfasst. 

  • Trinkgeld für Geschäftsinhaber*innen: Das Kassensystem Pro setzt keine Steuer an. Wir empfehlen, dass Sie das Trinkgeld am Tagesende mit dem Betrag und dem entsprechenden Steuersatz (7 % bei Verzehr außer Haus/19 % bei Verzehr der Mahlzeiten vor Ort) ins Kassenbuch eintragen. Für ein genaues Verständnis von Steuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

Was, wenn das Trinkgeld per Kartenzahlung erfolgt? 

Es fallen die gleichen Steuerregelungen wie oben beschrieben an, egal ob das Trinkgeld in bar oder per Karte gezahlt wird. Falls das Trinkgeld per Kartenzahlung erfolgt und Sie es in bar an einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin auszahlen wollen, müssen Sie die Barentnahme zum Zeitpunkt der Auszahlung im Kassenbuch erfassen.   

So entnehmen Sie Trinkgeld

Wenn ein Mitarbeitender ein Trinkgeld erhält, können Sie die in bar oder per Karte gezahlten Trinkgeldbeträge in Ihrem X-Bericht einsehen. Um Trinkgeld auszugeben, das ein Mitarbeitender per Karte erhalten hat, gehen Sie auf Kassenbuch > geben Sie den Grund für die Ausgabe an („Trinkgeldauszahlung“) und tragen Sie dann den Namen des Mitarbeitenden im Kommentarfeld des Kassenbuchs ein, um die Nachverfolgung zu ermöglichen. 

Achten Sie darauf, Trinkgeld in Ihrem Kassensystem korrekt zu erfassen, damit es auch in Ihren Berichten berücksichtigt wird (einschließlich des Z-Berichts).

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zu Besteuerung und der richtigen Erfassung in Ihrem Kassensystem an Ihre Steuerberatung.

HINWEIS: Achten Sie darauf, eine klare Geschäftsrichtlinie zum Umgang mit Trinkgeld aufzustellen und konkrete Auskünfte zur Besteuerung dieser Trinkgelder von Ihrer Steuerberatung einzuholen.